Liebe Miners,
am 18.02.22 tritt die neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. .
Der Start in den Trainingsbetrieb 2022, die Winterliga im Inlinehockey und ggf. auch Testspiele müssen nun unter 2G-PLUS-Bestimmungen durchgeführt werden.
Uns ist als Vorstand weiterhin wichtig, dass wir das gerade langsam wieder entstehende Vereinsleben und den Trainingsbetrieb so lange und so sicher wie möglich aufrecht erhalten und dabei alle Vorgaben des Erlasses erfüllen.
Wir haben uns deswegen zunächst auf folgende Eckpunkte verständigt:
- In der Pflugbeil-Arena gilt für den Trainings und Spielbetrieb die „2G-PLUS-Regel“. Spieler, Betreuer, Trainer und alle anderen Menschen die dabei zuschauen oder helfen müssen also einen vollständigen Impfschutz haben oder genesen sein und zusätzlich einen aktuellen Testnachweis vorlegen (offizieller Schnelltest, nicht älter als 24h). Personen, die zusätzlich zur vollständigen Immunisierung eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, brauchen nicht getestet werden. Geboosterte brauchen also keinen Test mehr!
- Hierzu gibt es folgende Sonderregelungen: SchülerInnen sind bis zum Alter von 15 Jahren außerhalb der Schulferien immunisierten Personen gleichgestellt. Das gilt im Sportbetrieb auch für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Außerhalb der Schulferien gilt diese Personengruppe durch die Schultestungen auch immer als „getestet“. In den Schulferien muss ein Testnachweis vorgelegt werden, damit die 2G-PLUS-Regel erfüllt ist und die SchülerInnen als immunisiert und getestet gelten. Kinder vor dem Schuleintritt sind immer getesteten und immunisierten Personen gleichgestellt.
- Die Nachweise darüber müssen bei allen Menschen ab 16 Jahren verbindlich beim Betreten der Halle geprüft werden (in den Schulferien müssen natürlich auch die Testnachweise der jüngeren Schüler geprüft werden).
- Beim Betreten der Halle muss eine medizinische Maske getragen werden. Da alle Zuschauer und Sportler der 2G-PLUS-Regel nachkommen, kann dann auf eine Maske verzichtet werden, wenn die Personen ihre festen Plätze eingekommen haben und den Abstand von 1,5 m zu anderen Personen sicher einhalten. Ausnahmen gelten für SportlerInnen während der Sportausübung, für ganz kurzes Abnehmen (z.B. zum Essen und Trinken), wenn eine Person längerfristig alleine in einem Raum (oder Abschnitt) der Halle ist und bei offiziellen Sitzungen der Vereinsgremien, wenn hier der Schutz anderweitig hergestellt wird.
- Die Zuschauerfrage möchten wir weiterhin (so lange es noch geht) in die Verantwortung der Mannschaften geben. Wenn ihr euch für Zuschauer entscheidet, ist es wichtig, dass ihr auch als Mannschaft verbindlich die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln, die Kontrolle der Nachweise und die Erfassung der Besucher übernehmt. Sprecht also in der Mannschaft darüber und teilt dem Vorstand mit, ob ihr Zuschauer bei euren Trainings zulassen wollt und wer die Verantwortung übernimmt. Bitte unterstütz dann eure Teamleitungen dabei. Natürlich gilt für die Zuschauer auch die „2G-PLUS-Regel“. Ein Zusammentreffen von Sportlern und Zuschauern ist zu vermeiden. Dazu können die jeweiligen Mittel zur Absperrung genutzt werden, wenn die SportlerInnen auf dem Weg zwischen Spielfläche und Umkleide sind.
- Entfällt
- Das Bistro darf auch weiterhin als warmer Aufenthaltsort genutzt werden. Es gelten die gleichen Regeln wie in der restlichen Halle. Es muss immer eine Maske aufgesetzt werden. Habt ihr einen festen Platz eingenommen, der ausreichend Abstand bietet, dürft ihr die Maske absetzen. Wenn hier offizielle Veranstaltungen stattfinden, wird das Bistro für Menschen die nicht an der Veranstaltung teilnehmen gesperrt.
- Mannschaften und andere Gruppen sollten sich möglichst nicht begegnen. Nutzt dazu bitte bei Mannschaftswechseln den bekannten Eingang beim Betreten der Halle und den Ausgang zum Verlassen der Halle. Die Spieler haben den Wechsel auf der Trainingsfläche bereits verinnerlicht, so dass das Feld über das Eingangstor betreten und über die Mannschaftsbank verlassen wird. Das ist natürlich nur dann effektiv, wenn die zuschauenden Eltern die Zuwege zu Fläche bei den Mannschaftswechseln konsequent frei machen. Also beim Wechsel bitte nicht an den Engpässen vor dem Bistro oder in den Gängen stehen, sondern z.B. auf der Nebenfläche mit ausreichend Abstand zum Spielfeldzugang!
- Probetrainings, Hochtrainieren, Auswahltrainings und Trainingsspiele sind auch weiterhin möglich. Das sollte aber gut in der Mannschaft miteinander abgestimmt werden.
- Bitte haltet euch nach dem Umziehen nicht unnötig lange in der Halle auf und nehmt Rücksicht auf die Mannschaften vor und nach eurem Training.
- Die Hallentüre soll bei den Trainingseinheiten immer abgeschlossen werden. So soll sichergestellt werden, dass wir keinen fremden Besuch in der Halle haben.
- Alle Sitzungen und Veranstaltungen in der Halle, die nicht dem Sportbetrieb zugerechnet werden, müssen beim Vorstand beantragt werden. Sie gelten erst dann als genehmigt, wenn die Bedingungen hierzu abgestimmt sind und der Termin in unserem offiziellen Kalender eingetragen ist. Bei allen Sitzungen/Veranstaltungen gilt die 2G-PLUS-Regel. Auf Veranstaltungen mit vorrangig geselligem Charakter, müssen wir angesichts der aktuellen pandemischen Entwicklung verzichten. Angemeldete Mannschaftsbesprechung nach dem Training (unter Einhaltung der beschriebenen Regeln) sind weiterhin möglich.
- Wenn SportlerInnen vollständig immunisiert aber nicht geboostert sind, ist weiterhin die Vorlage einer Testbescheinigung nötig. Wenn ihr in der Mannschaft medizinisch fachkundig Personen habt (z.B. reicht jemand, der durch seinen Arbeitgeber als Aufsicht eingewiesen wurde) und zugelassene Schnelltest besorgt, könnt ihr euch auch als Mannschaft vor Trainings- oder Spielbeginn gemeinsam beaufsichtigt selbst testen. Ihr müsst die Tests dann für das Training in einer Liste dokumentieren (Name, Vorname, Testdatum, Uhrzeit, Name der Aufsicht). Eine offizielle Bescheinigung dieser Tests ist nicht möglich.
Bitte bleibt aufmerksam und gewohnt umsichtig! Wir sind mit den Bedingungen in unserer Halle gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir mit eurer Hilfe und der geteilten Verantwortung so viel Vereinsleben wie möglich und einen möglichst sicheren Sportbetrieb aufrecht erhalten können.
Wir werden die Entwicklung im Auge behalten und unsere Regelungen ggf. auch ganz kurzfristig anpassen müssen.
Für Nachfragen und besonders auch für Hinweise, wenn wir hier etwas unzureichend geregelt haben, sind wir dankbar.
Bleibt gesund!
Euer Abteilungsvorstand
FAQ (Fragen die bisher gestellt wurden):
Müssen geboosterte Menschen auch einen aktuellen Test vorlegen?
Nein, siehe Punkt 1.
Ist es nicht besser und sicherer, wenn wir Veranstaltungen wie die Winterliga absagen?
Der Vorstand verfolgt hier eine klare Linie. Wir ermöglichen alles was gesetzlich möglich ist und keine zusätzliche Gefahr bringt. Das ist natürlich keine Frage von schwarz oder weiß, sicher oder gefährlich. Es ist immer eine Güteabwägung und ein Risikomanagement. So halte ich (das ist meine persönliche Einschätzung!) eine Busfahrt im ÖPNV für gefährlicher als ein Spiel bei uns in der Halle. Wir haben genug Platz, alle sind „2G-PLUS“ und wir kennen uns. Kein Risiko gibt es nur, wenn wir alle zu Hause bleiben. Aber eine längere Zeit ohne Sport ist auch ungesund!
Können wir auch gemeinsam mit der Mannschaft vor dem Training einen „gegenseitig beaufsichtigten Selbsttest“ machen?
siehe Punkt 13.
Müssen wir Ausweise und Nachweise immer dabei haben? Wir kennen uns doch und einmal Impfpass vorzeigen sollte doch reichen.
Bitte bringt immer alle Nachweise und auch Lichtbildausweise mit. Wir müssen immer mit Kontrollen durch die Behörden rechnen und dann solltet ihr die Nachweise (auch die, die wir bereits kontrolliert haben) und Ausweispapiere vorzeigen können.
Ich bin zweimal geimpft und bin dann nach der zweiten Impfung an COVID erkrankt, jetzt bekomme ich keine Boosterimpfung. Muss ich trotzdem immer testen?
Nein, nach einer vollständigen Immunisierung erkrankte Personen sind für 3 Monate nach der Infektion den geboosterten Personen gleichgestellt.
Ich bin 19 und noch Schüler und nehme an den Tests meiner Schule teil. Gelte ich jetzt als Immunisiert und getestet?
Hier gibt es zwei mögliche Antworten: Kinder und Jugendliche bis 17 sind außerhalb der Schulferien gleichgestellt mit getesteten und immunisierten.
Schüler ab 18 gelten (mit Vorlage des Schülerausweises) außerhalb der Schulferien ersteinmal nur als getestet. Du musst also als volljähriger Schüler tatsächlich vollständig geimpft sein und musst nur noch Impfnachweis und Schülerausweis vorlegen um 2G-PLUS zu erfüllen. Geboosterte SchülerInnen brauchen natürlich nur noch den Impfnachweis.
Gilt das eigentlich auch für Schiedsrichter?
Ja! Das gilt für alle Personen in unserer Halle. Nur Einsatzkräfte, z.B. von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst, die bei uns in der Halle im dienstlichen Einsatz sind, brauchen nicht vor dem Löschen kontrolliert werden.
Ich bin mit Johnson & Johnson geimpft worden und habe später noch einen anderen Impfstoff bekommen. Bin ich jetzt auch geboostert?
Nein! Es kann aber sein, dass du trotzdem die 2G-PLUS-Regel erfüllst. Nämlich z.B. dann, wenn deine 2. Impfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage alt ist.
In der Schutzverordnung steht zu dieser und danderen Ausnahmen:
Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt eine Per-
son, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impf-
stoffe nach der unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid–19 veröffentlichten Übersicht des
Paul–Ehrlich–Institutes erhalten hat (auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID–19
Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson). Soweit diese Verordnung an eine Auffri-
schungsimpfung geringere Schutzmaßnahmen anknüpft, gelten diese auch für
1. geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR–Test nachgewiesene Co-
vid–19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
2. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber
weniger als 90 Tagen zurückliegt
3. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR–Test mehr als 27 aber
weniger als 90 Tage zurückliegt.
Unser Spiel beginnt um 11:00 Uhr. Um 9:30 Uhr ist Einlass für die Spieler in der Halle. Der Test eines Spielers ist gestern um 10:00 Uhr gemacht worden. Darf ich den Spieler reinlassen, obwohl die 24 h nach dem Einlass des Spielers ablaufen?
Ja, wir haben zwar noch keine einschlägige Beschreibung dieses Falles finden können, gehen aber davon aus, dass hier der Zeitpunkt der Kontrolle beim Einlass zur Veranstaltung maßgeblich ist. Also kann jemand der gestern einen Test um 12:00 Uhr gemacht hat, heute um 12:00 Uhr damit in die Halle gelassen werden, um 12:01 Uhr nicht mehr, wenn man tatsächlich so eine genaue Uhr hat.